Der Stellenwert der Zertifizierung ist i immer abhängig von dem Grad an Vertrauen, den unsere Kunden, deren Auftraggeber, die Öffentlichkeit sowie weitere interessierte Parteien (z.B. Akkreditierungsstelle und staatliche Stellen) unserer Dienstleistung entgegenbringen.
Dementsprechend verpflichtet sich SWISS IT_ZERT, zur Umsetzung der sechs vertrauensbildenden Prinzipien gemäss ISO 17021.
Im Einzelnen sind dies:
1. Unparteilichkeit
Um Vertrauen in die Zertifizierungstätigkeiten zu erzeugen, ist es notwendig unparteilich zu sein sowie als unparteilich empfunden zu werden. Eine wesentliche Gefährdung der Unparteilichkeit ist die finanzielle Abhängigkeit vom Auftraggeber. Die Geschäftstätigkeiten von SWISS IT_ZERT sind so angelegt, dass die Zertifizierungsstelle und die im Auftrag von SWISS IT_ZERT handelnden Personen, eine hinreichende finanzielle Unabhängigkeit vom Einzelverfahren besitzen. Weiterhin verpflichtet sich SWISS IT_ZERT keinerlei Druck auf die im Zertifizierungsprozess agierenden Personen auszuüben. SWISS IT_ZERT führt keine Beratungen zum Aufbau von Managementsystemen durch. Die Verfahren der Zertifizierungsstelle sind in allen Phasen so gestaltet, dass für wesentliche Entscheidungsprozesse eine Selbstbewertung der geleisteten Arbeit ausgeschlossen ist. Mittels regelmässig wechselnder Auditteams sind wir bestrebt, eine Vertrautheit zu Lasten der Unparteilichkeit auszuschliessen. Für die Handhabung der Unparteilichkeit wurde das Aufgabengebiet des Lenkungsgremiums entsprechend erweitert um in regelmässigen Abständen die Gefährdungspotentiale für die Unparteilichkeit zu analysieren und entsprechende Massnahmen wirksam umzusetzen.
2. Kompetenz
Die Basis für das Vertrauen in die Zertifizierungsentscheidung ist die fachliche und soziale Kompetenz der handelnden Personen. Dementsprechend verpflichtet sich die SWISS IT_ZERT ausschliesslich kompetentes und fortlaufend geschultes Personal einzusetzen.
3. Verantwortlichkeit:
SWISS IT_ZERT verpflichtet sich, eine Zertifizierungsentscheidung nur dann zu treffen, wenn ausreichend objektive Nachweise vorliegen.
4. Offenheit
Der Audit- und Zertifizierungsprozess von SWISS IT_ZERT ist vollständig über die Zertifizierungsordnung abgebildet. Die Zertifizierungsordnung ist im Internet veröffentlicht und steht jedem Interessenten als Download zur Verfügung. Weiterhin erhält jeder Kunde mit dem Angebot die Zertifizierungsordnung in aktueller Version. Informationen über Kunden werden, soweit diese nicht der Vertraulichkeit unterliegen, auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
5. Vertraulichkeit
SWISS IT_ZERT verpflichtet sich und alle im Auftrag von SWISS IT_ZERT handelnden Auditoren und Partner, Informationen aus sämtlichen Zertifizierungstätigkeiten vertraulich zu behandeln. Weiterhin verpflichten sich SWISS IT_ZERT, ohne schriftliche Benachrichtigung des Auftraggebers, keine weiteren Informationen über den Auftraggeber offen zu legen oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Weiterhin werden Informationen über den Kunden, die aus anderen Quellen als vom Kunden stammen (z.B. bei Beschwerden), vertraulich behandelt.
6. Offenheit für Beschwerden
Zur ständigen Verbesserung unserer Realisierungsprozesse und zur Erkennung möglicher Fehler, verpflichten sich SWISS IT_ZERT, alle begründeten Beschwerden zweckmässig zu behandeln und angemessene Anstrengungen zur Herbeiführung einer Klärung zu unternehmen.
Die Geschäftsführung und Mitarbeiter von SWISS IT_ZERT sowie alle im Auftrag von SWISS IT_ZERT handelnden Auditoren und Partner verpflichten sich zur Einhaltung und Verwirklichung der beschriebenen Grundsätze und zur Anwendung des auf dieser Basis festgelegten Managementsystems.
Zollikon/Zürich, im November 2014